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Die autonome
Mönchsrepublik Athos (Hagion Oros) gehört zu Griechenland. Sie
liegt in Nordgriechenland auf der östlichen der drei
Chalkidike-Halbinseln, Akti. Der höchste Berg ist der Athos
mit 2033 m im Süden dieser Halbinsel. Die Landschaft der
Athos-Halbinsel ist sehr vielseitig, kleine Täler, tiefe
Schluchten, dunkelgrün bewaldete Berge, schroffe Felshänge und
weite Strände. Gebirge auf der einen und das Meer auf der
anderen Seite bilden den äußeren Rahmen der weltabgeschiedenen
Lebenshaltung, die ganz auf das Jenseits ausgerichtet ist.
Hier leben die Mönche seit über 1000 Jahren. Das älteste
Kloster des Athos, das Megisti Lavra, das in seinen Mauern die
reichsten Schätze und Reliquien beherbergt, wurde im 10. Jh.
vom Heiligen Athanassios gegründet. Asketen und Eremiten
hatten sich aber schon viel früher in diese Einsamkeit
zurückgezogen.
Unter der Schirmherrschaft der byzantinischen Kaiser
entstanden im Laufe der Zeit 40 Klöster, mit über 40.000
Mönchen. Die heutige Zahl der bewohnten Klöster ist 24, die
der Mönche 1700.
Die Fahrt in die Mönchsrepublik beginnt in Ouranoupoli oder
Tripti, von wo aus man mit dem Kaiki nach Dafni und von dort
mit dem Bus nach Karies fährt (man muß im Besitz einer
Genehmigung sein), der Hauptstadt und zugleich
Verwaltungszentrum der Klöster. Hier befindet sich die
eindrucksvolle Kirche Protaton (10. Jh.) mit schönen
Wandmalereien.
Der Heilige Berg ist als Ganzes ein Museum mit byzantinischer
und nachbyzantinischer Baukunst, Wandmalereien, Handschriften,
Bibliotheken und Mosaiken.
Der Zutritt zum Heiligen Berg wurde schon 1060 von Kaiser
Konstantin Monomachos in
einer Goldenen Bulle geregelt, die auch heute noch z.T. gilt.
Einreiseregelung
1. Erforderlich ist eine Einzel- oder Gruppengenehmigung, die
beim Außenministerium, Abt. Kirchen (Zalokosta 2, Tel:
01/3626894) in Athen oder beim Ministerium für
MakedonienThrakien, Abt. Politische Angelegenheiten (Pla-
ia Diikitiriou, Tel: 031/270092) in Thessaloniki beantragt
werden kann.
2. Frauen ist der Zutritt untersagt.
3. Das Übernachten innerhalb der Mönchsrepublik ist nicht
gestattet, es sei denn, der Besucher hat nachweislich ein
religiöses oder wissenschaftliches Interesse an einem längeren
Aufenthalt und ist über 18 Jahre alt.
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