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     Athos

 

   

Die autonome Mönchsrepublik Athos (Hagion Oros) gehört zu Griechenland. Sie liegt in Nordgriechenland auf der östlichen der drei Chalkidike-Halbinseln, Akti. Der höchste Berg ist der Athos mit 2033 m im Süden dieser Halbinsel. Die Landschaft der Athos-Halbinsel ist sehr vielseitig, kleine Täler, tiefe Schluchten, dunkelgrün bewaldete Berge, schroffe Felshänge und weite Strände. Gebirge auf der einen und das Meer auf der anderen Seite bilden den äußeren Rahmen der weltabgeschiedenen Lebenshaltung, die ganz auf das Jenseits ausgerichtet ist. Hier leben die Mönche seit über 1000 Jahren. Das älteste Kloster des Athos, das Megisti Lavra, das in seinen Mauern die reichsten Schätze und Reliquien beherbergt, wurde im 10. Jh. vom Heiligen Athanassios gegründet. Asketen und Eremiten hatten sich aber schon viel früher in diese Einsamkeit zurückgezogen.

Unter der Schirmherrschaft der byzantinischen Kaiser entstanden im Laufe der Zeit 40 Klöster, mit über 40.000 Mönchen. Die heutige Zahl der bewohnten Klöster ist 24, die der Mönche 1700.
Die Fahrt in die Mönchsrepublik beginnt in Ouranoupoli oder Tripti, von wo aus man mit dem Kaiki nach Dafni und von dort mit dem Bus nach Karies fährt (man muß im Besitz einer Genehmigung sein), der Hauptstadt und zugleich Verwaltungszentrum der Klöster. Hier befindet sich die eindrucksvolle Kirche Protaton (10. Jh.) mit schönen Wandmalereien.
Der Heilige Berg ist als Ganzes ein Museum mit byzantinischer und nachbyzantinischer Baukunst, Wandmalereien, Handschriften, Bibliotheken und Mosaiken.
Der Zutritt zum Heiligen Berg wurde schon 1060 von Kaiser Konstantin Monomachos in

einer Goldenen Bulle geregelt, die auch heute noch z.T. gilt.
Einreiseregelung
1. Erforderlich ist eine Einzel- oder Gruppengenehmigung, die beim Außenministerium, Abt. Kirchen (Zalokosta 2, Tel: 01/3626894) in Athen oder beim Ministerium für MakedonienThrakien, Abt. Politische Angelegenheiten (Pla-

ia Diikitiriou, Tel: 031/270092) in Thessaloniki beantragt werden kann.
2. Frauen ist der Zutritt untersagt.
3. Das Übernachten innerhalb der Mönchsrepublik ist nicht gestattet, es sei denn, der Besucher hat nachweislich ein religiöses oder wissenschaftliches Interesse an einem längeren Aufenthalt und ist über 18 Jahre alt.

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